Je weiter sich der Regelungsrahmen eines Unternehmens verdichtet, umso nötiger wird es, die Einhaltung einzelner Vorschriften systematisch zu koordinieren. Die Befolgung gesetzlicher Regeln zu steuern und zudem möglichst effizient zu gestalten, ist Aufgabe der Compliance.
Naturgemäß unterscheiden sich deshalb die genauen Inhalte eines Compliance-Systems von Unternehmen zu Unternehmen, je nachdem welche Gesetze jeweils Anwendung finden. Darüber hinaus bilden sich aber auch zunehmend gesetzliche Vorgaben zur Einhaltung relevanter Vorschriften heraus. Sie definieren organisatorische Mindeststandards eines jeden Compliance-Systems. In Schleswig-Holstein gilt insofern beispielsweise die Anti-Korruptionsrichtlinie von 2012.
Notwendige Voraussetzung für den Aufbau eines Compliance-Systems ist daher, einerseits die Mindestanforderungen der gesetzlichen Compliance-Vorschriften abzustecken und andererseits den zusätzlichen unternehmensspezifischen Bedarf. Diese beiden Ausgangspunkte eines rechtssicheren und zugleich nützlichen Compliance-Systems nimmt unsere Compliance-Schulung in den Blick. Sie vermittelt allen Teilnehmern das nötige Grundverständnis davon, was die unternehmensinterne Compliance rechtlich und organisatorisch leisten muss.
Unsere Compliance-Schulung halten wir typischerweise als eine Mischung aus bündigen Fachvorträgen und Workshops ab. Dadurch erhalten Teilnehmern nicht bloß den nötigen fachlichen Input, sondern wenden diesen sogleich auf Fragestellungen ihres eigenen Unternehmens an. Damit legen sie bereits die Grundlage, um für ihre Bedürfnisse ein passendes Compliance-System zu konzipieren.
Inhaltlich widmet sich die Compliance-Schulung vor allem den rechtlichen Grundanforderungen an die Compliance. Beleuchtet werden daneben einschlägige Vorschriften, die zentrale Gesetzeswerke der Wirtschaft weitgehend allgemeinverbindlich vorgeben. Angesprochen sind hiermit unter anderem die landesrechtlichen Antikorruptionsrichtlinien, die EU-DSGVO und für diverse in unserer Berufspraxis betreute Branchen zudem das IT-Sicherheitsgesetz und das GwG.
Jede Compliance-Schulung ist spezifisch auf die individuellen Teilnehmer zugeschnitten. Organisatorisch und inhaltlich richten wir uns nach den besonderen Interessen unserer Kunden. Um einen Eindruck zu bekommen, wie sich eine Compliance-Schulung strukturieren lässt, hilft dennoch die nachstehende Beispielgliederung. Sie spiegelt die Inhalte eines eintägigen Seminars wider, die unsere Referenten jeweils in Vortragsblöcken zusammenfassen. Nach jedem Vortragsblock folgt eine Fragerunde und eine Pause. Größere Vortragsblöcke zergliedern wir zudem üblicherweise mit Zwischenpausen.
1. Einführung
2. Bestandsaufnahme der Compliance im Unternehmen
3. Inhalt der Anti-Korruptionsrichtlinie Schleswig-Holstein
4. Umsetzung der Anti-Korruptionsrichtlinie
5. Interne Revision
6. Risikomanagement
1. Merkmale, die einen guten Kodex ausmachen
2. Definition der Anforderungen an die Inhalte des Kodex
3. Möglicher Aufbau eines Kodex, Priorisierung von Themen
4. Klärung der Darstellung
5. Entwicklung einer Roadmap zur Ausarbeitung und Umsetzung des Kodex