Öffentliches Wirtschaftsrecht

Schwerpunktmäßig widmet sich unsere Kanzlei dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Staatliche und private Akteure auf diesem Gebiet betreuen wir vornehmlich zu Rechtsfragen in den regulierten Märkten (vor allem solchen für Verkehr, Energie, Telekom, Wasser und im Gesundheitswesen). Dabei gilt unsere Beratung unter anderem dem Energierecht und dem Vergaberecht sowie dem Rechtsrahmen des Breitbandausbaus und der Windparkprojekte.

Insbesondere in stark dirigistisch ausgeformten Marktbereichen fällt den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle zu. Komplizierte sektorenspezifische Regulierungsinstrumente sollen gewährleisten, dass die Bedürfnisse der Allgemeinheit langfristig zu angemessenen Preisen im Wettbewerb gesichert werden.

Um etwa Kommunen und private Marktteilnehmer bei Entscheidungen in diesem komplexen Regelungsbereich mit dem nötigen Sachverstand auszustatten, berät unsere Praxisgruppe für öffentliches Wirtschaftsrecht Mandanten unter Rückgriff auf langjährige Erfahrung. Ferner berücksichtigen wir in unserer Entscheidungshilfe sowohl rechtsexterne wirtschaftliche Komponenten als auch rechtsgebietsübergreifende Gesichtspunkte wie solche des Steuerrechts.

In aktuellen Projekten fokussieren wir uns unter anderem auf die Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Ausbau des breitbandigen Internets. Ebenso beraten wir Schlüsselfiguren der Energiewende dabei, staatliche Anreize innerhalb der stark regulierten Energiewirtschaft zu nutzen und die Unternehmensentwicklung in Einklang mit aufsichts- und steuerrechtlichen Vorgaben zu bringen.

Zugleich stehen wir öffentlichen Auftraggebern bei Beschaffungsvorgängen und Konzessionsvergaben zur Seite, indem wir die vergaberechtliche Beratung übernehmen. Hierzu arbeiten wir unter anderem die Ausschreibungsunterlagen aus, führen Vergabeverhandlungen durch und vertreten unsere Mandanten in Nachprüfverfahren.