Energie ist ein stetiger Fluss, genauso stetig entwickelt sich der Regelungsbereich rund um die Energie: das Energierecht. Nicht zuletzt die Energiewende hat zu tiefgreifenden Reformen in der Regulierung der Erneuerbaren Energien geführt. Aber nicht nur das EEG, sondern auch das Regelwerk für den gesamten Markt von Energieerzeugern bis hin zu Energieversorgern unterliegt einem stetigen Wandel.
Um unseren Mandanten einen souveränen Umgang mit diesen rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend zu garantieren, bringen unsere Anwälte branchenspezifische und rechtsgebietsübergreifende Fachkenntnisse ein, die auch den gesamten Kontext des Energierechtssektors mitberücksichtigen. Unser Energierechtsteam profitiert dabei vom engen Austausch mit anderen Praxisgruppen, insbesondere denen der Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Gesellschafts- und Steuerrechts sowie des Bankenrechts.
Zu unseren Mandanten zählen Stadtwerke, Energie-Einkaufsgemeinschaften sowie Erneuerbare Energieprojekte, insbesondere in Form von Windpark-und Bürgerwindparkprojekten.
Vergabe von Konzessionsverträgen
Ansprechpartner
RA Inga Wellendorf
i.wellendorf@wr-recht.de
Fachanwältin für Steuerrecht
Hamburg
RA Gerrit Woitag, LL.M. (Wellington)
g.woitag@wr-recht.de
Fachanwalt für Vergaberecht
Hamburg