Klimaneutrale Wärmeversorgung

Deutschland setzt auf nachhaltiges Heizen

17.10.2023

Klimaneutrale Wärmeversorgung: Deutschland setzt auf nachhaltiges Heizen

Die Bundesregierung hat entschieden, einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen, indem sie zwei wegweisende Gesetze verabschiedet hat: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz. Diese Gesetze sind von entscheidender Bedeutung, um die Wärmeversorgung in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten und die Emissionen im Heizungsbereich zu reduzieren.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, legt strenge Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest. Es schreibt vor, dass in den meisten Neubauten Heizsysteme installiert werden müssen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren. Das GEG gilt auch für bestehende Gebäude, die renoviert oder umgebaut werden. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor erheblich zu reduzieren.

Neben den Anforderungen an die Heizsysteme enthält das GEG auch Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäudehüllen und zur Nutzung erneuerbarer Energien für Strom und Wärme. Es legt außerdem Maßnahmen zur Förderung von Energiesparmaßnahmen in Gebäuden fest.

Das Wärmeplanungsgesetz

Das Wärmeplanungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Bausteinauf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Es hat das ehrgeizige Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu beheizen. Das Gesetz fördert die flächendeckende Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen und schafft Planungs- und Investitionssicherheit. Kommunale Wärmepläne sollen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen leicht verständliche Informationen darüber bieten, welche umweltfreundlichen Heizoptionen vor Ort verfügbar sind.

Eine entscheidende Komponente des Wärmeplanungsgesetzes ist die Förderung von Fernwärmenetzen. Fernwärme spielt eine herausragende Rolle in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft, insbesondere in städtischen Gebieten. Das Gesetz setzt klare Ziele für den Anteil von erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme in Fernwärmenetzen.

Die Aufgaben der Gemeinden in der Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz legt fest, dass die Bundesländer sicherstellen müssen, dass Wärmepläne erstellt werden. Diese Verantwortung können die Bundesländer auf planungsverantwortliche Stellen übertragen, die in der Regel die Gemeinden sind.

Für Gemeinden gelten folgende zeitliche Vorgaben:

-  Große Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern: Diese müssen bis spätestens 30. Juni 2026 ihre eigenen Wärmepläne erstellt haben.

-  Alle anderen Gemeinden: Diese haben Zeit bis zum 30. Juni 2028, um ihre eigenen Wärmepläne zu entwickeln.

Kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern: ein vereinfachtes Verfahren

Die Gemeinden erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Bundes-Klimatransformationsfonds, um die Wärmeplanung effektiv umzusetzen. Existierende Wärmepläne behalten ihre Gültigkeit. In diesen Gemeinden treten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes erst in Kraft, wenn die Wärmepläne gemäß Bundesgesetz vorliegen, spätestens bis zum 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028.

Des Weiteren haben die Gemeinden die Möglichkeit, verbindliche Gebiete für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzgebieten festzulegen. Dies ist möglich, wenn niedrige Kosten pro Kilowattstunde, geringes Realisierungsrisiko, hohe Versorgungssicherheit und minimale Treibhausgasemissionen nachgewiesen werden.

Eine weitere wichtige Anforderung des Gesetzes ist, dass mindestens 50 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Dies fördert eine nachhaltige und klimafreundliche Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene.

Wärmeplanungsgesetz schafft Investitionssicherheit bei Heizungen

Eine weitere wichtige Komponente dieses Gesetzes betrifft die Vereinfachung der Datenerhebung für die Wärmeplanung. Statt jedes einzelne Haus im Detail zu erfassen, werden bereits vorhandene Daten zusammengefasst. Der Ansatz basiert auf einer Bedarfsschätzung anstelle einer umfangreichen Detailerhebung. Nach Abschluss der Planung ist die Veröffentlichung der Ergebnisse auf der Website der Gemeinde kostenlos, sodass die Bürgerinnen und Bürger die Informationen einsehen können.

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