Teilnahme am BWE-Windbranchentag Schleswig-Holstein 2023
Besuchen Sie uns am 26.04.2023 in der Fachausstellung!
Der rechtliche Rahmen für Windenergieprojekte wird gerade umfassend neu justiert. Vor einigen Jahren wurden bereits mit dem EEG 2014 und dem EEG 2017 unter anderem die Vergütungsstruktur für Einspeisungen erheblich reformiert. Und gerade das jüngste Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) hat den rechtlichen Rahmen für Windenergieprojekte insgesamt erneut einem Wandel unterzogen.
Aber auch jenseits der EEG Novellen der Jahre 2014, 2017 und 2021 sind die übrigen rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an Windenergieprojekte in den vergangenen Jahren gestiegen.
Um Windenergieprojekte zum Erfolg zu führen, muss daher mehr denn je das Vorhaben von vorn herein gegen rechtliche Risiken abgeschirmt werden. Hierbei stellen wir Unternehmen unsere Expertise im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts zur Verfügung. Vom Beginn der Planung bis hin zur Inbetriebnahme beraten wir Windparkbetreiber zu rechtlichen Chancen und Problemfeldern, um den optimalen Betrieb von Windanlagen und die bestmögliche Direktvermarktung der erzeugten Strommengen zu begünstigen.
Unsere Kanzlei Wirtschaftsrat Recht sammelt seit fast zehn Jahren besondere Expertise bei der Erstellung von Prospekten für Windenergieprojekte. Des Weiteren begleitet die Kanzlei das damit verbundene Billigungsverfahren. Dabei ist uns ein enger Austausch mit unseren Mandanten und der BaFin besonders wichtig.
Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung aus einer Hand begleiten wir entsprechende Vorhaben regelmäßig vom Beginn der Planung bis hin zur Inbetriebnahme. Bei alledem unterstützen wir Windparkbetreiber im Umgang mit rechtlichen Chancen und Problemfeldern, um ihr Geschäftsmodell und die Direktvermarktung der erzeugten Strommengen bestmöglich zu begünstigen.
Im Einzelnen erbringen wir folgende Leistungen: