Energiewirtschaftsrecht

Wir begleiten Sie bei der Gestaltung der Energiewende und der erfolgreichen Realisierung Ihres Projektes. Unsere Teams bieten Ihnen eine umfassende und gebietsübergreifende Beratung in den Bereichen Energiewirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuern, Finanzierung, Vergaberecht und öffentliches Baurecht.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Energiewirtschaftsrecht:

  • Versorgungsnetze und Infrastruktur
    • Betreuung der Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionen
    • Erstellung und Prüfung von Strom- und Gaskonzessionsverträgen
    • Betreuung Neuvergabe von Wasserkonzessionen und Erstellung von Konzessionsverträgen in der Wasserversorgung
    • Betreuung von Ausschreibungen zur Wärmeversorgung und Errichtung der Wärmenetze
    • Beratung zu Finanzierungs- und Umsetzungsmodellen zum Wärmenetzaufbau
    • Realisierung von Vorhaben über Planung, Bau und Betrieb von Wärmenetzen
    • Konzessionsabgaben und Konzessionsvertragsrecht
    • Umsetzung von Entflechtungsvorgaben
    • Beratung zu Fragen der Netzregulierung und zum Netzanschlussverhältnis
  • M&A-Transaktionen
    • Begleitung von M&A-Transaktionen
    • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen im Bereich von Infrastrukturprojekten, insbesondere Versorgungsnetzinfrastrukturen und Erneuerbare-Energien-Anlagen
    • Erstellung und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen (Asset Deal oder Share Deal)
    • Gesellschaftsrechtliche Beratung zur Gründung und Entwicklung von Energieerzeugungs- und Energieversorgungsgesellschaften (PV oder Windkraft)
  • Energiehandel
    • Beratung zur Energievermarktung
    • Erstellung von PPAs zur Vermarktung von Strom aus EE-Anlagen
  • Letztverbraucher von Strom
    • Strom- und Energiesteuerrecht
    • Beratung von stromkostenintensiven Unternehmen zur EEG-Umlage
  •  New Mobility
    • Modellentwicklung und Ausschreibung Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
    • Beratung zu allen energierechtlichen Fragestellungen der Elektromobilität