Datenschutz und IT-Recht

Datenschutz und IT-Recht betreffen heutzutage nahezu die gesamte Privatwirtschaft wie auch öffentliche Unternehmen. Schließlich sind inzwischen fast alle Unternehmen ans Internet angebunden und benutzen EDV. Häufig werden zudem Produkte und Dienstleistungen online angeboten. Dabei sind vielfältige gesetzliche und von den Gerichten entwickelte Anforderungen einzuhalten, allen voran das BDSG und ab Mai 2018 auch das verschärfte Datenschutzrecht der EU-DSGVO. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist das IT-Recht kein Nischenthema mehr, das nur den E-Commerce betrifft: Sobald überhaupt Informationstechnologien verwendet werden, ergeben sich datenschutzrechtliche Herausforderungen, denen es mit unternehmensinternen Compliance-Maßnahmen zu begegnen gilt. Besondere Vorgaben stellt zudem seit jüngstem das IT-Sicherheitsgesetz an Anbieter von Leistungen im Web und Versorgungseinrichtungen. Zum Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Cyberangriffen hat die Vorschrift sowie die zugehörigen Verordnungen strenge Maßstäbe entwickelt.

Zu diesen Fragen beraten wir vornehmlich kommunale Versorgungsunternehmen und Softwareentwickler. Zusammen mit IT-Dienstleistern kümmern wir uns ferner um die Einhaltung der rechtlichen und technischen Standards des Datenschutzes bei IT-Anwendern verschiedener Branchen, darunter insbesondere bei Versandhändlern. Auch prüfen wir für Betreiber von Internetplattformen und Content-Provider, inwieweit ihre Webpräsenz den IT-rechtlichen Vorschriften genügt.

Um unsere Mandanten bei ihrem IT-Gebrauch umsichtig durch den entsprechenden vielschichtigen Rechtsrahmen zu lotsen, wählt WIRTSCHAFTSRAT Recht ■ einen umfassenden Beratungsansatz. Das bedeutet, dass wir nicht nur die rechtlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur IT-Nutzung analysieren. Vielmehr erörtern wir auch in technischer Hinsicht, wie sich praktikable Datenschutzsysteme entwickeln lassen.

Unsere Leistungen im IT-Recht

Wir konzentrieren uns auf die außergerichtliche Beratung, um Sie optimal vor Haftungsrisiken abzuschirmen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen aufsichtsrechtliche Vorgaben einhält. Ferner entwickeln wir IT-bezogene Verträge und machen Ihre Ansprüche daraus geltend; ebenso konzipieren wir allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Auch in der Prozessführung in IT-rechtlichen Streitigkeiten können wir auf langjährige Erfahrung zurückgreifen.

In unsere Beratung zu Fragen des IT-Rechts fließen stets rechtsgebietsübergreifende und auch fachübergreifende Erwägungen mit ein. Wenn wir für Sie Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben konzipieren, berücksichtigen wir stets deren Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität mit; dabei kommt Ihnen auch die enge kanzleiinterne Zusammenarbeit mit unserer Compliance-Abteilung zugute.

Um bei komplexen Fragestellungen zusätzlichen Sachverstand hinzuzuziehen, stehen wir darüber hinaus im regelmäßigen Austausch mit IT-Sicherheitsexperten, EDV-Sachverständigen und externen Datenschutzbeauftragten. Außerdem unterstützen wir Sie bei Lizenzierungen, dem Einsatz und Vertrieb von Software sowie bei der Durchführung von IT-Projekten.