Erbrecht

Ihr verlässlicher Partner für alle Fragen rund um das Erbrecht in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

Als eine von nur wenigen Wirtschaftskanzleien in Deutschland, die ihren Mandanten aus einer Hand auch eine professionelleerbrechtliche Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht bieten kann, unterstützen wir Sie in allen Fallgestaltungen mit erbrechtlichem Bezug, insbesondere in den Bereichen Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzung, Erbrecht mit Auslandsbezug, Testamentsanfechtung, Testamentserrichtung mit steuerlichen Bezügen, Erbscheinerteilung.

Beratungsschwerpunkte

Testamentsgestaltung

Die Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrags ist ein sehr persönlicher Vorgang. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Entscheidungsfindung betreffend den Inhalt Ihres Testamentes, als auch bei der rechtlichen und steueroptimierten Umsetzung Ihres „letzten Willens“. Auch stehen wir Ihnen gerne für das Amt des Testamentsvollstreckers zur Verfügung.

Flankierend beraten wir Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente (Generalvollmachten, Patientenverfügungen, etc.)

 

Pflichtteilsrecht

Wir beraten sowohl bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüche, also auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

 

Internationales Erbrecht

Grenzüberschreitende Sachverhalte können in vielfältiger Weise entstehen ((Grund-)Vermögen im Ausland, Erblasser mit mehreren Nationalitäten, internationales Betriebsvermögen, ausländische Güterstände). Wir beraten Sie gerne.

 

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften/

Nachlassauseinandersetzungen

Wie beraten Sie bei allen Fragen rund um die Erbengemeinschaft und der Nachlassauseinandersetzung (Erstellung von Teilungsplänen, Durchführung von Teilungsversteigerungen, Erbteilungsklagen, Mediationsverfahren).

 

Testamentsanfechtung

Wir beraten Sie unter rechtlichen und medizinischen Aspekten, ob eine Testamentsanfechtung Erfolgsaussichten hat.

Erbscheinsverfahren

Wir begleiten Sie durch das Verfahren, welches sich manchmal durch unbekannte Erben oder unklare Testament als sehr langwierig erweist. In solchen Situationen ist es wichtig, dass Erben gegen den Zugriff Dritte abzusichern. Auch sind „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ zu ergreifen, sollte sich ein Unternehmen im Nachlass befinden, welches durch die unklare Rechtslage zur Handlungsunfähigkeit gezwungen wird.

Artikel über

Erbrecht

DERZEIT KEIN ARTIKEL VERFÜGBAR