Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die stetig wachsenden Datenmengen führen zu einer kontinuierlichen Zunahme des Bedarfs für Datenverarbeitung in Rechenzentren. So werden Rechenzentren als kritische Infrastruktur für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen und weiteren datenintensiven Anwendungen immer wichtiger. Schon heute wächst der Rechenzentrumsmarkt in einem beeindruckenden Tempo.
Die USA etwa verzeichneten laut Deutscher Energie-Agentur-GmbH („dena“) 2025 einen Zuwachs von 24,4 %, Europa derweil einen Zuwachs von 20 %. Die größte Kapazität und Standortdichte in Europa weist derzeit Deutschland auf. Um diese Entwicklung aufrechtzuerhalten und den Rechenzentrums-Standort Deutschland weiter voranzubringen, hat die Bundesregierung am 18.03.2026 eine neue „Nationale Rechenzentrumsstrategie“ veröffentlicht mit dem klaren Ziel, die Rechenzentrumskapazitäten bis 2030 mindestens zu verdoppeln und für High-Performance-Computing und KI zu vervierfachen. Dabei liegt der Fokus auf drei zentralen Handlungsfeldern: Energie & Nachhaltigkeit (erneuerbare Energien, Abwärmenutzung), zuverlässiger Netz‐ und Stromanschluss sowie Standortentwicklung und Flächensicherung.
In diesem Kontext stellen auch Kommunen einen wirtschaftsrelevanten Akteur dar. Sie sehen sich wachsenden Erwartungen und einem steigenden Digitalisierungsdruck ausgesetzt. Schon heute werden eine umfassende kommunale Wärme- und Energieversorgung, Mobilität, Breitbandinfrastruktur und weitere Elemente der Daseinsvorsorge als Selbstverständlichkeiten vorausgesetzt. Gerade vor diesem Hintergrund gewinnen Rechenzentren für Kommunen eine neue Qualität: Sie können nicht nur als digitale Infrastruktur, sondern zugleich als Bestandteil einer integrierten Energie-, Wärme- und Standortentwicklung verstanden werden. Das gilt umso mehr, als Rechenzentren nach verbreiteter Auffassung zunehmend als strategischer Standortfaktor für Verwaltung, Wirtschaft und digitale Souveränität bewertet werden und ihr Ausbau nur dann beschleunigt werden kann, wenn Flächen, Stromversorgung, Glasfaseranbindung und Abwärmepotenziale von Anfang an gemeinsam gedacht werden.
Für Kommunen stellt sich entscheidend die Frage, wie Ansiedlung und Betrieb von Rechenzentren als strategischer Schlüssel zur kommunalen Zukunftssicherung ausgestaltet werden können. Die Antwort hängt maßgeblich von einer rechtssicheren, wirtschaftlich tragfähigen und operativ belastbaren Gesamtplanung ab.
Den Ausgangspunkt bildet das Kommunalwirtschaftsrecht
Wer als Kommune oder Stadtwerk ein Rechenzentrum realisieren will, muss zunächst die kommunalwirtschaftsrechtliche Zulässigkeit der Betätigung überprüfen. Ausgangspunkt wirtschaftlicher Betätigung ist dabei der öffentliche Zweck. So darf sich eine Kommune nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn diese Betätigung dem Wohl der örtlichen Gemeinschaft dient, so etwa der Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge beschreibt grundsätzlich die staatliche Bereitstellung und Sicherung des allgemeinen Zugangs zu existenziellen Gütern und Leistungen, die alle Bürger benötigen. Sie geht aus dem verfassungsrechtlich veranlagten Sozialstaatsprinzip hervor und ist auf kommunaler Ebene durch die Gemeindeordnungen konkretisiert. Zudem sind Kommunen dem Subsidiaritätsprinzip unterworfen, sodass sie nur dort wirtschaftlich tätig werden dürfen, wenn der Zweck nicht in vergleichbarer Weise durch Private erfüllt werden kann.
Gerade mit Blick auf Rechenzentren ist dieser Prüfungsmaßstab jedoch besonders sensibel. Denn kommunale Rechenzentrumsprojekte bewegen sich regelmäßig an der Schnittstelle zwischen klassischer Daseinsvorsorge, wirtschaftlicher Betätigung, digitaler Infrastrukturvorsorge und je nach Ausgestaltung auch marktbezogener Tätigkeit. Daraus folgt, dass Kommunen nicht nur den öffentlichen Zweck tragfähig begründen, sondern auch den konkreten kommunalen Bedarf, die Marktverhältnisse, die Leistungsfähigkeit der Kommune sowie die Wahl des Betriebs- und Beteiligungsmodells sauber dokumentieren müssen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, ob das Projekt vorrangig der Eigenversorgung kommunaler Einrichtungen, der regionalen digitalen Resilienz, der Sicherung kritischer Infrastrukturen oder darüber hinaus auch einer Drittvermarktung dienen soll. Je weiter sich ein Projekt von einer rein internen kommunalen Zwecksetzung entfernt, desto größer werden in aller Regel die kommunalwirtschaftsrechtlichen Rechtfertigungsanforderungen.
In der jüngeren Vergangenheit wurde das Spannungsfeld wirtschaftlicher Betätigung auf kommunaler Ebene immer wieder auch seitens der Verwaltungsrechtsprechung aufgegriffen. Im Hinblick auf die kommunale Beteiligung an der Realisierung neuer Rechenzentren dürfte vor allem das (noch nicht rechtskräftige) Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2025 (7 K 3996/23.F) eine gewisse Relevanz entfalten. So hat das Verwaltungsgericht die kommunale Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an einem ansonsten privatwirtschaftlich finanzierten Rechenzentrum beanstandet.
Handlungsempfehlungen für Kommunen beim Aufbau kommunaler Rechenzentren
Kommunen sollten zunächst geeignete Flächen und Standorte für die Errichtung neuer Rechenzentren analysieren. Dabei empfiehlt sich die Entwicklung kommunaler Standortkonzepte, eines Gewerbeflächenentwicklungsplanes, aber auch die Erstellung von Teilflächennutzungsplänen. Der Fokus sollte auf der Auswahl von Standorten mit geringem Konfliktpotential unter anderem aus umweltrechtlicher Sicht liegen. Gleichzeitig sollte auf eine nachhaltige Flächenentwicklung geachtet werden, etwa zur gezielten Entwicklung neuer oder der Ausweitung bestehender Gewerbegebiete. Zudem können durch gezielte Planung Synergien, etwa zu erneuerbaren Energieanlagen oder Umspannwerken, erzielt werden.
Im weiteren Verlauf der Auswertung geeigneter Rechenzentrumsstandorte empfiehlt sich die zielgerichtete Anpassung des Flächennutzungsplanes, der seinerseits die Grundlage geltender baurechtlicher Vorgaben darstellt.
Diese planungsrechtliche Perspektive sollte allerdings um weitere Faktoren ergänzt werden. Kommunale Standortentscheidungen dürfen nicht nur auf Flächenverfügbarkeit und Baurecht reduziert werden, sondern auch Themen wie Energieeffizienz, Wasserverbrauch und Kühlung, Begrünung und städtebauliche Integration, flächeneffiziente Planung und soziale Nachhaltigkeit sollten systematisch berücksichtigt werden.
Ein geeigneter Rechenzentrumsstandort findet sich dort, wo sich digitale Infrastruktur, Energieversorgung, Abwärmenutzung, Umweltverträglichkeit und lokale Akzeptanz sinnvoll miteinander verbinden lassen.
In der aktuellen Debatte wird zu Recht darauf hingewiesen, dass langwierige Genehmigungsverfahren, regulatorische Komplexität und eine getrennte Betrachtung von Fläche, Stromnetz, Glasfaser und Wärme den Ausbau digitaler Infrastruktur in Deutschland erheblich bremsen. Für Kommunen bedeutet dies praktisch, dass Standort- und Anschlussfragen sowie Abwärmepotenziale von Beginn an ressortübergreifend koordiniert werden sollten. Wo dies gelingt, können erhebliche kommunale Standortvorteile entstehen.
Ausblick: Skalierungseffekte und Chancen interkommunaler Zusammenarbeit
Für Kommunen können sich aus der Bündelung von Bedarf, Ressourcen und Infrastrukturen besondere Skalierungseffekte ergeben. Zwar ist die Bauleitplanung originiäre Aufgabe der einzelnen Kommune. Vor dem Hintergrund der Flächenausweisung, Wärmeversorgung oder auch der Planungsunterstützung sollten diese in Zukunft jedoch vermehrt auf interkommunale Zusammenarbeit setzen. Hierbei können erhebliche Skalierungseffekte entstehen, etwa durch gemeinsame Projektgesellschaften, abgestimmte Standortkonzepte, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlusskapazitäten, Wärmesenken, Flächen, Betriebs-Know-how und Beschaffungsstrukturen. Auf diese Weise lassen sich Investitions- und Betriebskosten senken, Risiken breiter verteilen und wirtschaftlich tragfähige Strukturen auch dort schaffen, wo die einzelne Kommune für sich genommen kein ausreichend großes Projektvolumen erreichen würde. Für viele Kommunen dürfte die Zukunft des Rechenzentrumsausbaus daher nicht im isolierten Einzelprojekt, sondern in kooperativen Modellen liegen, die regionale Nachfrage bündeln und kommunale Interessen in eine belastbare Größenordnung überführen.
Fazit – Chancen nutzen, Risiken managen
Die Frage, ob Rechenzentren als Risikoinvestment oder als Schlüssel zur kommunalen Zukunftssicherung zu bewerten sind, hängt entscheidend von der Qualität der planerischen und rechtlichen Gestaltung ab.
Sie können ein strategisches Instrument kommunaler Zukunftssicherung sein, vorausgesetzt, die vielschichtigen Aspekte, welche die Kommunen bei der Errichtung und dem Betrieb kommunaler Rechenzentren berücksichtigen müssen, werden von Anfang an in einer konsistenten Gesamtstrategie zusammengeführt.
Gerade darin liegt der Mehrwert einer spezialisierten Beratung, die es versteht, nicht nur einzelne Rechtsfragen zu beantworten, sondern Kommunen dabei zu unterstützen, aus einer politischen Idee ein rechtssicheres, wirtschaftlich belastbares und infrastrukturell tragfähiges Projekt zu entwickeln.
Gerne stehen wir Ihnen bei WIRTSCHAFTSRAT RECHT für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um praxisnahe Lösungsansätze zur Vorbereitung und strategischen Umsetzung im Hinblick auf den Bau und Betrieb kommunaler Rechenzentren gemeinsam zu erörtern. Dabei unterstützen wir Kommunen insbesondere bei der rechtlichen Strukturierung des Projekts, der Wahl des geeigneten Betriebsmodells, der Einbindung in Wärme- und Energieinfrastrukturen, der Begleitung planungs- und vergaberechtlicher Prozesse sowie bei der Entwicklung belastbarer Kooperations- und Governance-Strukturen.

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