Die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe stärkt die Eigentumsrechte von Gebäudeeigentümern deutlich. Danach sind bauliche Maßnahmen innerhalb von Mehrfamilienhäusern – insbesondere die Verlegung von Glasfaserleitungen und die Installation gebäudeinterner Infrastruktur – grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Eigentümers zulässig. Die bloße Zustimmung eines Mieters reicht hierfür nicht aus. Zudem betont das Gericht die Pflicht zur vorherigen Abstimmung sowie zur möglichst schonenden Nutzung bestehender Infrastruktur.
Der Glasfaserausbau bleibt eine zentrale Zukunftsaufgabe – ebenso wichtig sind jedoch klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Ich freue mich auf den fachlichen Austausch zu diesem spannenden Thema.




