Rechtsanwalt Gerhard Schwark studierte in Hamburg und Tübingen Rechtswissenschaften.
Nach seiner Anwaltszulassung praktizierte er als Partner wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien in Hamburg, zuletzt als Seniorpartner der Rechtsanwälte Schwark & Hahn.
Herr Schwark berät mittelständische Familienunternehmen und ihre Gesellschafter in allen Bereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts. Zu seinen Praxisbereichen gehören dabei insbesondere Gesellschafts- Vertriebs- und Franchiserecht sowie Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht. Er vertritt seine Mandanten gerichtlich wie auch außergerichtlich.