Europarecht

Bei nahezu jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit werden unterschiedliche nationale Regelungen berührt und damit zugleich Fragestellungen im Europarecht. Ferner strahlen die Grundsätze der EU-Verträge umfassend in das nationale Recht ein und auch die europäische Gesetzgebung wirkt sich inzwischen auf nahezu alle Gebiete des materiellen Recht der Mitgliedstaaten mittelbar wie unmittelbar aus.

WIRTSCHAFTSRAT Recht ■ bezieht diese rechtliche Dimension stets in die Beratung ein: Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend dabei, die von der EU gewährten Rechte auszuschöpfen. Zum Beispiel bei Firmengründungen, der laufenden Geschäftstätigkeit, dem Handel im Ausland und der Beantragung von Fördermitteln und Beihilfen.

Außerdem erörtern wir Ihnen für Ihr konkretes Vorhaben kautelarjuristische Lösungen für individuell relevante Risiken, die das Europarecht aufwirft. Besonders profitieren Sie von dieser Beratungsdimension bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen und bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland.

Darüber hinaus begleitet WIRTSCHAFTSRAT Recht ■ private und öffentliche Unternehmen sowie Kommunen durch Beihilfe- und Subventionsverfahren. Ebenso betreuen wir rechtsberatend Beschaffungsprozesse und vertreten unsere Mandanten bei Rückforderungs- und Konkurrentenklagen.

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