Vergaberecht

In der EU entfallen mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Wirtschaftsleistungen, auf die das Vergaberecht Anwendung findet und die insofern seinen Vorschriften genügen müssen. Dabei handelt es sich beim Vergaberecht um eines der Rechtsgebiete, deren komplexes Normengeflecht sich am schnellsten fortentwickelt. So vergeht allein im Bereich auszuschreibender Energiekonzessionen kaum ein Jahr ohne EnWG-Novelle. Zusätzlich zur Unübersicht trägt der Umstand bei, dass im Vergaberecht an etlichen Stellen wertoffene Normen den Gerichten die nähere Konkretisierung überlassen, so dass die Rechtsprechung wie im Falle der Vergabekriterien nach § 46 EnWG erst stückweise Rechtsklarheit schaffen muss.

Dies stellt Auftraggeber und Auftragnehmer vor wachsende Herausforderungen: Denn Auftraggebern, denen bei ihrer Ausschreibung Fehler unterlaufen, drohen langwierige Kontroll- und Beschwerdeverfahren, die die Planung und Verwirklichung eines Projekts über Jahre lähmen können. Besonders ärgerlich ist hieran, dass gerade bei arbeitsteiligen Vorhaben bereits die Verzögerung eines einzelnen Beschaffungsvorgangs die gesamte Projektdurchführung behindert. Und auch wer als Bieter lediglich eine ganz bestimmte öffentliche Ausschreibung für sich entscheiden will, sollte mit dem Prozedere und dem Auswahlverfahren genau vertraut sein. Schließlich können bereits kleinteilige Formfehler im Vergabeverfahren einen Ausschluss zur Folge haben.

Um hierbei trotz der volatilen Rechtslage nicht den Überblick zu verlieren, unterstützt Sie die Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht ■ dabei, Ihr Vergabeverfahren rechtssicher zu strukturieren und durchzuführen. Dabei profitieren Auftraggeber und Bieternicht nur vom juristischen Fachwissen unserer Praxisgruppe, sondern ebenso von unserer Branchenkenntnis der regulierten Märkte und unserem wirtschaftlichen Sachverstand. Indem wir die ökonomische und rechtliche Dimension der Vergabe ganzheitlich in unserer Beratung berücksichtigen, können wir für Auftraggeber sicherstellen, dass das Vergabeverfahren sowohl rechtsfehlerfrei als auch gemäß den individuellen Anforderungen unserer Mandanten ausgestaltet wird. Umgekehrt erhöhen wir mit unserer Betreuung von Bietern deren Chance, sich bei Ausschreibungen vor Mitbewerbern zu platzieren.

Über besondere Erfahrung verfügt unsere Praxisgruppe Vergaberecht in den Bereichen kommunaler Infrastruktur und Versorgung. Hier kümmern wir uns unter anderem bei Stromkonzessionen und beim Breitbandausbau um rechtssichere Ausschreibungen. Dabei beschränken wir uns nicht bloß auf die Planung und Durchführung der Vergabe an sich, sondern beraten zudem vorgelagert zur Finanzierung ausschreibungspflichtiger Vorhaben. Da gerade Investitionen in zukunftsweisende Infrastruktur förderfähig sind, unterstützen wir unsere Mandanten hier insbesondere bei der Beantragung und dem Abruf von Fördermitteln. Das betrifft beispielsweise die 2018 novellierte Breitbandförderung des Bundes sowie den Mobilitätsfonds für Kommunen, der innovative Verkehrsprojekte bezuschusst.

Unsere Leistungen

Um ein Vergabeverfahren so zu gestalten und zu realisieren, dass es gegen Rügen und Beschwerden gesichert ist, betreuen wir den Ausschreibungsprozess für Auftraggeber idealerweise von der Vorbereitung an bis zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung. Unsere Leistungen umfassen hierbei unter anderem die

  • strategische Vorplanung (Hier sichten wir zunächst, inwieweit ein Projekt ausschreibungspflichtig ist und inwiefern es sich für Ausnahmen und Verfahrenserleichterungen qualifiziert);
  • Strukturierung und Planung der Ausschreibung (Hier ermitteln wir die individuellen Anforderungen des Auftraggebers und entwickeln ein Vergabekonzept, das sie bestmöglich mit dem Rechtsrahmen in Einklang bringt);
  • Formulierung von Vergabebekanntmachung und Ausschreibungsunterlagen;
  • Assistenz bei der Beantwortung auf Bieterfragen und Rügen;
  • Prüfung von Teilnahmeanträgen und Angeboten;
  • Vorbereitung und Durchführung von Bietergesprächen und Verhandlungsterminen;
  • Unterstützung bei Zuschlagserteilung, Vertragsabschluss und Verfahrensdokumentation;
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren und sonstigen streitigen Auseinandersetzungen.

Bieter begleiten wir dabei, ihre Chancen auf Zuschlagserteilung optimal auszuschöpfen. Dabei konzentrieren wir uns auf die nachstehenden Dienste:

  • Entwicklung einer Strategie für den Teilnahmewettbewerb und die Angebotsabgabe;
  • Ausarbeitung von Vereinbarungen zu Bewerber- und Bietergemeinschaften;
  • Beratung zum Umgang mit fehlerhaften Leistungsbeschreibungen;
  • Korrektur der Angebotsunterlagen;
  • Assistenz bei der Formulierung von Bieterfragen und Rügen;
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren und sonstigen streitigen Auseinandersetzungen.

Unsere Analyse aktueller Entwicklungen im Vergaberecht

Neben der Tätigkeit für unsere Mandanten setzen wir uns intensiv mit der gegenwärtigen vergaberechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung auseinander. Einen Teil unserer Analyseergebnisse veröffentlichen wir dabei regelmäßig in Artikeln. Eine Auswahl finden Sie unten auf dieser Seite.