NEUFASSUNG des Rennwett- und Lotteriegesetzes ab 01.07.2021

Welche Änderungen ergeben sich bei der Anmeldung der Sportwettensteuer & dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

10.9.2021

Am 1. Juli 2021 trat das neue Rennwett- und Lotteriegesetz sowie die zugehörige Durchführungsverordnung in Kraft.

Durch die hierdurch resultierenden Anpassungen und Neuerungen des Rennwett-und Lotteriegesetzes, ergeben sich auch wichtige Änderungen bezüglich des Vordruckes zur Anmeldung der Sportwettensteuer sowie des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Ab dem Anmeldezeitraum Juli 2021 erfolgt die Anmeldung der Sportwettensteuer nun auf einem neuen amtlich vorgeschriebenen Vordruck, welcher im Rahmen der jeweiligen Steueranmeldung vom Steuerschuldner zu erfolgen hat und eigenständig durch den Geschäftsführer zu unterzeichnen ist (§ 21 Abs. 2 RennwLottG).

Im Zuge dessen wird um eine Aktualisierung des ursprünglichen Fragebogens zur steuerlichen Erfassung gebeten und darauf hingewiesen auftretende Änderungen umgehend dem Finanzamt Frankfurt am Main III schriftlich zu melden.

Hierbei setzt das Finanzamt Frankfurt am Main III zum Einreichen des aktualisierten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nebst etwaiger (aktualisierten) Anlagen, eine Frist bis zum 26.08.2021.

Gerne unterstützt Sie die Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht ■ bei der erfolgreichen Umsetzung der Neuerungen die im Rahmen der Neufassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes anfallen.

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