BNetzA setzt Vorratsdatenspeicherung nach § 113b TKG vorläufig aus
Die BNetzA veröffentlichte am 28. Juni 2017 auf ihrer Homepage eine Mitteilung zu ihrem Umgang mit der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aus § 113b TKG. Darin bekundete die Behörde, zumindest vorläufig von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherpflicht nach … Weiter